So beantragst du den Zuschuss
Der übliche Weg bei der Barmer läuft über Prävention nach Paragraf 20 SGB V. Du besuchst einen Kurs, der über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist, nimmst regelmäßig teil und reichst am Ende die Teilnahmebescheinigung ein. Die Barmer prüft und entscheidet, ob sie einen Teil erstattet. Wichtig ist, dass du vor dem Start klärst, ob dein Kurs anerkannt ist, denn ohne Anerkennung greift der Zuschuss nicht.
Was die Barmer grundsätzlich unterstützt
Die Barmer bezuschusst zertifizierte Präventionskurse, wenn Kurs und Anbieter die ZPP-Anerkennung haben. Wie hoch der Zuschuss ist und wie viele Kurse pro Jahr gehen, steht in ihrer Satzung. Verlässlich sagt dir das nur die Barmer selbst, über die Servicehotline oder das Kundenportal. Wir schreiben hier bewusst keine konkreten Euro-Beträge hin, weil sie sich ändern und je nach Fall unterscheiden.
In vier Schritten
- Frag bei der Barmer nach, ob dein geplanter Kurs bezuschusst wird.
- Lass dir die ZPP-Anerkennung von Kurs und Anbieter bestätigen.
- Nimm teil und sammle deine Teilnahmenachweise.
- Reich die Bescheinigung ein, ob und wie viel die Barmer erstattet, entscheidet sie.
Beratung ist nicht gleich Therapie
Der Zuschuss nach Paragraf 20 ist für Prävention da, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, die ihr Essverhalten verändern wollen. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Liegt eine ärztliche Diagnose vor, ist die Ernährungstherapie der richtige Weg, mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. Wie das läuft, liest du auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Was die Beratung ohne Zuschuss kostet, steht auf Kosten. Die anderen Kassen findest du auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.