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Rezept und Verordnung

Ernährungsberatung auf Rezept, was steckt dahinter?

Rund um Rezept und Verordnung wird viel durcheinandergeworfen. Hier steht klar, was eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist und wann sie überhaupt eine Rolle spielt.

Was eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist

Ein klassisches Rezept wie für ein Medikament gibt es für Ernährungsberatung nicht. Was es gibt, ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Damit bestätigt eine Ärztin oder ein Arzt, dass bei einer bestehenden Diagnose eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist. Auf dieser Grundlage können Kassen im Rahmen von Paragraf 43 SGB V einen Teil einer Ernährungstherapie bezuschussen. Das ist an eine Diagnose gebunden und nicht mit vorbeugender Beratung zu verwechseln.

Wann Ärzte sie ausstellen

Eine solche Bescheinigung kommt ins Spiel, wenn eine Erkrankung vorliegt, bei der die Ernährung Teil der Behandlung ist. Typische Beispiele sind Diabetes, Erkrankungen, die eine bestimmte Kost verlangen, oder Situationen, in denen die Ärztin eine begleitende Ernährungstherapie für nötig hält. Ob und wann das ausgestellt wird, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der Arzt auf Basis der Diagnose, nicht der Wunsch nach einem Zuschuss.

Prävention und Therapie-Verordnung, der Unterschied

Wo essklar steht, klar gesagt

essklar arbeitet im Bereich Prävention und Coaching. Wir begleiten dich vorbeugend und im Alltag. Wir stellen keine ärztlichen Bescheinigungen aus und wir sind keine ärztlich verordnete Ernährungstherapie. Wenn du eine Diagnose hast und eine Therapie-Verordnung brauchst, gehörst du zuerst zu deiner Ärztin und in eine zertifizierte Ernährungstherapie. Das sagen wir dir offen, statt so zu tun, als könnten wir etwas übernehmen, wofür wir nicht der richtige Ort sind. Wie ein Kassenzuschuss im Bereich Prävention grundsätzlich läuft, liest du auf zahlt die Krankenkasse, und was die Beratung kostet, auf Kosten.

Klar abgegrenzt: Wenn eine Erkrankung vorliegt, gehören Diagnose und Therapie zu Arzt und zertifizierter Ernährungstherapie, nicht in eine präventive Beratung. essklar begleitet dich präventiv daneben, ersetzt aber keine ärztliche Behandlung und stellt keine Verordnungen aus.

Häufige Fragen

Gibt es Ernährungsberatung auf Rezept?

Ein Rezept wie für Medikamente gibt es nicht. Bei einer Diagnose kann die Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, auf deren Grundlage eine Ernährungstherapie nach Paragraf 43 SGB V bezuschusst werden kann. Das ist an eine Diagnose gebunden.

Wer stellt die Notwendigkeitsbescheinigung aus?

Deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt, auf Basis einer Diagnose. Ob und wann das sinnvoll ist, entscheidet die ärztliche Einschätzung, nicht der Wunsch nach einem Zuschuss.

Kann essklar mir eine Verordnung ausstellen?

Nein. essklar arbeitet präventiv und im Coaching. Wir stellen keine ärztlichen Bescheinigungen aus. Für eine Therapie-Verordnung gehörst du zu deiner Ärztin und in eine zertifizierte Ernährungstherapie.

Brauche ich für die Beratung bei essklar eine Überweisung?

Nein. Für Prävention und Beratung brauchst du keine Überweisung und keine Verordnung. Eine ärztliche Verordnung betrifft nur die Ernährungstherapie bei Diagnose.

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