Zahlt die TK die Ernährungsberatung?
Die TK bezuschusst Präventionskurse nach Paragraf 20 SGB V, wenn der Kurs und der Anbieter über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie viele Kurse pro Jahr gehen, steht in deiner Satzung. Verlässlich beantwortet dir das nur die TK selbst, am schnellsten telefonisch oder über deinen Kassenkontakt. Wir behaupten hier bewusst keine festen Euro-Beträge, weil sie sich ändern und je nach Fall unterscheiden.
So reichst du bei der TK ein
- Frag vor dem Start bei der TK nach, ob dein geplanter Kurs bezuschusst wird.
- Lass dir bestätigen, dass Kurs und Anbieter ZPP-anerkannt sind, sonst greift der Zuschuss nicht.
- Nimm regelmäßig teil, viele Kassen setzen eine Mindestteilnahme voraus, die genaue Vorgabe nennt dir die TK.
- Reich die Teilnahmebescheinigung ein, viele Kassen bieten dafür eine Online-Einreichung an, den genauen Weg nennt dir die TK.
- Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss erstattet wird, entscheidet die TK, in der Regel gehst du in Vorleistung und reichst danach ein.
Prävention oder Ernährungstherapie?
Der Zuschuss nach Paragraf 20 gilt für Prävention, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, die etwas an ihrem Essverhalten verändern wollen. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Etwas anderes ist die Ernährungstherapie bei einer Diagnose, zum Beispiel bei Diabetes oder einer Unverträglichkeit. Dafür brauchst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, und der Weg über die Kasse läuft anders. Wie das aussieht, steht auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Wie die Kosten ohne Zuschuss aussehen, steht auf Kosten. Einen Überblick über die anderen Kassen findest du auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.