Warum die PKV anders funktioniert
Gesetzliche Kassen bezuschussen Prävention nach festen Regeln. In der privaten Krankenversicherung zählt allein dein Vertrag. Manche Tarife erstatten Ernährungsberatung oder Prävention ganz oder teilweise, andere gar nicht. Es hängt davon ab, was du versichert hast, ob eine ärztliche Empfehlung vorliegt und wie dein Tarif Prävention behandelt. Eine allgemeine Zusage kann dir niemand seriös geben, wir auch nicht.
Beihilfe kommt oft dazu
Bist du beihilfeberechtigt, etwa als Beamtin oder Beamter, teilt sich die Erstattung zwischen der Beihilfe und deinem Restkostentarif. Beide Seiten haben eigene Regeln, was sie bei Ernährungsberatung anerkennen. Kläre am besten beide, bevor du startest, sonst bleibst du am Ende auf einem Teil sitzen.
So gehst du bei der PKV vor
- Lies in deinen Versicherungsbedingungen nach, ob Ernährungsberatung oder Prävention erwähnt ist.
- Frag deinen Versicherer am besten schriftlich, ob und in welcher Höhe erstattet wird.
- Kläre, ob eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung nötig ist.
- Als Beihilfeberechtigte fragst du zusätzlich bei deiner Beihilfestelle nach.
- Reich Rechnung und Nachweise danach auf dem vereinbarten Weg ein.
Große private Versicherer wie die Debeka haben je nach Tarif eigene Regeln für Prävention. Das ist nur ein Beispiel und keine Aussage über deinen konkreten Vertrag. Was für dich gilt, steht in deinen Bedingungen und bestätigt dir dein Versicherer.
Beratung oder Ernährungstherapie
Auch in der PKV lohnt sich die Unterscheidung. Prävention und Coaching sind das eine, die Ernährungstherapie bei einer ärztlichen Diagnose das andere. Für die Therapie ist meist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nötig. Mehr dazu steht auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Was die Beratung ohne Erstattung kostet, steht auf Kosten. Für gesetzlich Versicherte findest du die Kassen auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.